Speziell für die Qualifizierung der Mitarbeiter wurde ein Ausbildungsprogramm entwickelt. Damit soll der betontechnische Wissens-Letztstand und eine gemeinsame Sprachregelung vermittelt werden, die das Zusammenarbeiten zwischen Bauherren, Planer und Ausführenden erleichtert.
Unternehmen, die sich mit der Ausführung oder der Produktherstellung für die Betoninstandsetzung, Injektionstechnik, Beschichtung oder der nachträglichen Verstärkung von Betonbauwerken beschäftigen, können ihre Mitarbeiter in diesen Gebieten schulen lassen. Für Baufirmen gilt die Schulung als Nachweis für die Verleihung des ÖBV-Gütezeichens „Instandsetzungsfachbetrieb“. Alle weiteren Anforderungen hierfür sind in der ÖBV-Richtlinie „Erhaltung und Instandsetzung von Bauten aus Beton und Stahlbeton“ festgelegt.
Besuch der vier Seminare BTP (ÖBA) bzw. BTA (Bauausführung), IFÜR, SB und WW. Alternativ zu WW können BIT oder GT besucht werden. Diese 4 Seminare sind innerhalb von 3 Jahren zu absolvieren.
Die Zuerkennung der Bestätigung „Qualifizierte Örtliche Bauaufsicht – Betontechnik“ bzw. „Qualifizierte Bauausführung – Betontechnik“ kann nur über einen Antrag (inkl. der Teilnahmebestätigungen) an die ÖBV unter office@bautechnik.pro erfolgen.
Spätestens 3 Jahre nach Erlangung bzw. Verlängerung der Qualifikation muss das Fachwissen durch den Besuch des BETONAKADEMIE-Seminars BTR und eines weiteren der genannten Seminare aufgefrischt werden.
Speziell für die Qualifizierung von Mitarbeitern von Ingenieurbüros, die sich mit der örtlichen Bauaufsicht, bzw. von Baufirmen, die sich mit der Ausführung von Betonbau werken beschäftigen, gibt es dieses spezielle Ausbildungsprogramm. Es sollen der betontechnische Wissens-Letztstand und eine gemeinsame Sprachregelung vermittelt werden.
Anwärter müssen 9 Pflicht- und mindestens 4 Wahlseminare innerhalb von 3 Jahren besucht haben. Pflicht sind: BIT, BT1(P), BT2(P), BT4, IFÜR, SB, TBR, QSI, WW; zur Wahl stehen: BT3 oder BIS, FBBG, GK, GP, GT, IFÜI, KL, LB, NAB, RI, SCC, VB.
Nach Stellung des BAk-Antrags unter office@bautechnik.pro und Vorlage der angeführten Schulungsnachweise erfolgt eine kostenlose Prüfung über alle Bereiche der Pflichtseminare und der gewählten Wahlseminare.
Zur Aufrechterhaltung der Berechtigung ist eine Weiterbildung innerhalb von 3 Jahren erforderlich. Der Nachweis dafür erfolgt über Vorlage von Teilnahmebestätigungen für die Seminare BTR, IFÜR und für zwei frei zu wählende Spezialseminare der BETONAKADEMIE.
Sie wollen spezielle Herausforderungen lösen? Dann können Sie zusätzlich zu den BETONAKADEMIE Seminaren eine vertiefte Ausbildung durchlaufen und „Qualifizierter Betontechnologe BAk“ werden. Die Qualifizierung bildet eine der möglichen Grundlagen für den „Experten für Betontechnik“
Welche Voraussetzungen der Betonexperte im Detail erfüllen muss, um als „Experte für Betontechnik“ auf der Website gelistet zu werden, finden Sie unter www.bautechnik.pro unter dem Menüpunkt „ÖBV- Qualifizierungen“
Ein Fachbeirat vergibt nach Prüfung des Antrags diese Qualifizierung. Ein Eintrag in die ÖBV-Liste „Experte für Betontechnik“ bestätigt den Nachweis der in der ÖBV-Richtlinie „Qualitätssicherung für Beton von Ingenieurbauwerken“ festgelegten Anforderungen.
Der „Experte für Betontechnik“ begleitet objektiv beratend bei betontechnischen Belangen im gesamten Planungs und Bauablauf. Er trägt so von Beginn an dazu bei, dass Bauvorhaben ab der Planungsphase geordnet, wirtschaftlich und zweckmäßig entstehen können.