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Voraussetzung: Grundfachkentnisse
Ziel: Erlangen von Fachkenntnis auf dem Gebiet Spritzbeton im Hohlraumbau, aufbauend auf dem aktuellen Stand der ÖBV-Richtlinie „Spritzbeton“ und aktuellen Erkenntnissen aus laufenden Spritzbeton- (Langzeit)-Versuchen
Prüfung: Prüfungen je Modul, Zeugnis
ZUSATZVORAUSSETZUNG: Für den Nachweis der Personenqualifizierung werden praktische Erfahrungen bei der Verarbeitung von Spritzbeton im Ausmaß von zumindest 100 Stunden bzw. mindestens 500 m³ aufgetragenem Spritzbeton vorausgesetzt! |
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Anwendungsorientierte Ausbildung in Theorie und Praxis für die Personenqualifizierung „Tunnelbau Spritzbeton-Spezialist“